Mit der Verpachtung Ihrer freien Flächen für Photovoltaikanlagen leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende in Deutschland und bessern gleichzeitig Ihre Einnahmen oder die Ihres Unternehmens auf. Wir können Ihnen für die Pacht ein attraktives Angebot unterbreiten.
Prüfen Sie die folgenden Mindestkriterien der vorhandenen Flächen:
Flächen für Photovoltaikanlagen pachten / verpachten
- Die Fläche ist weitestgehend unverschattet.
- Die Fläche steht für mindestens 20 Jahre zur Verfügung.
- Es gibt keine Zugriffsrechte Dritter.
PV - Freiflächenanlagen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Standorten, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- die Fläche ist versiegelt.
- die Fläche ist eine Konversionsfläche (vorherige wirtschaftliche, verkehrliche, wohnungsbauliche oder militärische Nutzung).
- die Fläche befindet sich längs der Autobahn oder längs eins Schienenweges.
- die Fläche befindet sich innerhalb eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet oder Industriegebiet, der vor dem 1. Januar 2010 ausgewiesen wurde.
- auf der Fläche wurde ein Planfeststellungsverfahren nach §38 Satz1 BauGB durchgeführt (i.d.R. Flächen zur Altablagerung oder Rohstoffgewinnung).
- die Fläche befindet sich in einem benachteiligten Gebiet und es gibt eine entsprechende Länderverordnung (derzeit nur in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland).
- es handelt sich um eine sogenannte „bauliche Anlage“, das sind z. B. stillgelegte Kiesgruben, Baggerseen, Deponien,…
Darüber hinaus eigenen sich auch viele Flächen, die nicht unter das EEG fallen. Die gesunkenen Herstellungskosten der Solaranlagen erlauben es, mit den Energieversorgern oder großen Industrieunternehmen Stromlieferverträge abzuschließen, die nicht notwendigerweise in die Kulisse des EEG passen.
Bei diesen Flächen kommt es auf folgende Kriterien an:
- die Fläche sollte am Standort möglichst eine Größe von mindestens 25 ha, besser 40 ha aufweisen, die Zusammenfassung von Teilflächen ist möglich.
- Ackerflächen oder Grünflächen sollten eine möglichst geringe Bodenpunktzahl aufweisen (nicht über 50, besser unter 30 Bodenpunkte).
- Eine Hochspannungsleitung, an der ein eigenes Umspannwerk errichtet werden kann, sollte nicht weiter als 5 bis 8 km entfernt sein.
PV - Dachanlagen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet Photovoltaikanlagen auf Dächern für eine Laufzeit von 20 Jahren und dem Jahr der Inbetriebnahme mit einem festen Vergütungssatz „in, an oder auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden“.
Für die Verpachtung eigenen sich die Dächer der Gebäude wenn:
- die Flächen wenigstens eine Größe von 500m² (bei Schrägdächern) oder 1000m² (bei Flachdächern) aufweisen.
- die Dächer weitestgehend unverschattet sind.
- Schrägdächer bei Ost-West- oder Nordausrichtung eine Neigung von unter 20° aufweisen (Süddächer ohne Einschränkung der Neigung).
- die Dächer einen mindestens 20jährigen störungsfreien Betrieb zulassen oder die Dächer sich so sanieren lassen, dass ein mindestens 20jähriger Betrieb der Anlage möglich ist. (Im Fall der Sanierung erhält der Verpächter eine neue Dachhaut für sein Gebäude anstelle der Auszahlung einer Pacht.)